AGB der ISR-Intelligent Solution Rheinschmidt


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Stand 01.04.2012

ISR Intelligent Solution Rheinschmidt – Henrik Rheinschmidt, Nordendstrasse 38, 76593 Gernsbach, nachfolgend „ISR“ genannt

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese AGB sind Bestandteil aller Rechtsgeschäfte, insbesondere aller Kauf-, Liefer- und Dienstleistungsverträge, die ISR mit seinen Kunden abschließen. Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von ISR bestätigt worden sind. ISR ist berechtigt die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote von ISR sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ISR eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. ISR ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. ISR behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Lieferung oder Rechnung zu bestätigen

2. Unwesentliche Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten sowie auf der Internetseite, etc. enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise, Lieferumfang und dergleichen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von ISR zumutbar sind.

4. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden ist und ihm die Möglichkeit zur zumutbaren Kenntnisnahme verschafft worden ist.

5. Soll Ware finanziert werden, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags oder der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft oder ein Kreditinstitut. Lehnt diese den Antrag des Kunden ab, so bleibt es ISR auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw. Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Ein Schadensersatzanspruch ISR gegenüber für den Fall des Rücktritts wird bei Zurückweisung durch die Leasinggesellschaft oder ein Kreditinstitut ausgeschlossen, es sei denn, ISR hatte Kenntnis davon oder hätte wissen müssen, dass der Antrag nicht bewilligt werden wird.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten stets gegenüber Kaufleuten zuzüglich der in Deutschland jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Software, gesondertes Zubehör, Aufrüstung, Installation, Schulung, Anfahrten und sonstige Nebenleistungen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und Zoll etc. werden gesondert berechnet. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von ISR genannten Preise.

2. Der Rechnungsbetrag ist sofort bei Übergabe der Ware rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig.

3. Ist der Kunde Kaufmann und gerät er mit der Zahlung in Verzug, so hat er, vorbehaltlich der Geltendmachung von gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen, in jedem Fall Verzugszinsen in Höhe der ISR berechneten Bankkreditzinsen oder nach Wahl von ISR Zinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält ISR sich ausdrücklich vor. Ihre Annahme erfolgt nur erfüllungshalber und bei Wechseln nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Diskont-, Wechsel- sowie alle sonstigen Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Bei Zahlungsverweigerungen auf vorgelegte Wechsel oder Schecks sowie bei Rücklastschriften, sofern ISR diese nicht zu vertreten haben, berechnet ISR dem Kunden eine sofort fällige Unkostenpauschale von 25 € (fünfundzwanzig Euro). Hiervon unberührt bleibt sowohl das Recht des Kunden, ISR niedrigere Unkosten nachzuweisen, als auch das Recht von ISR, tatsächlich entstandene höhere Unkosten zu berechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn ISR über den geschuldeten Betrag verfügen kann.

5. ISR ist trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. ISR wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist ISR berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sollte wegen mangelhafter Leistung seitens ISR Nachlieferungen oder -besserung nötig sein, so dürfen Zahlungen vom Kunden nur in dem Umfang zurückgehalten werden, der dem Preis der noch nachzuliefernden bzw. -bessernden Leistungen entspricht.

6. Für den Fall, dass Leasing, Miete oder Teilzahlungen vereinbart wurde, wird automatisch der gesamte Kaufpreis zur Zahlung fällig, wenn der Kunde mit einer Rate um mehr als 7 (sieben) Tage in Verzug gerät. Die Zahlung einer Rate gilt stets als Anerkennung der Teilzahlungsvereinbarung.

7. Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erhebt oder verwendet ISR Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

§ 4 Lieferung

1. Grundsätzlich ist ISR zu Teillieferungen bzw. zu Teilleistungen berechtigt.

2. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung durch den Vorlieferant.

3. Gerät ISR aus Gründen, die ISR zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

4. Setzt der Käufer ISR, nachdem ISR bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, letzteres aber nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Falle leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.

5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ISR berechtigt, den ISR entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

§ 5 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten – bei Versendung an die den Transport ausfahrende Person – übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt, sowie unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt, auch wenn ISR den Versand selbst durchführt. Ist die Ware versand- oder abholbereit und verzögert sich die Versendung bzw. die Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über. ISR liefert in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Kunden. ISR ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Kunden zu versichern. Bei Sendungen an ISR trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei ISR sowie die gesamten Transportkosten.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachname-Euroscheck oder bei Selbstabholung in bar zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist ISR zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von ISR gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn ISR andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält ISR weiter am Vertrag fest, ist ISR berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. ISR steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist ISR berechtigt, Zinsen in Höhe der ISR berechneten Bankkreditzinsen oder nach Wahl von ISR Zinsen in Höhe von 8 % (acht Prozent) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. ISR ist berechtigt, seine Forderungen abzutreten.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Sämtliche Lieferungen von ISR erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der Kaufsache geht erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

2. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an ISR ab.

3. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein und ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. ISR kann in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten sowie die Einziehungsbefugnis des Käufers gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. ISR ist dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf ISR zu benachrichtigen und die Forderungen des Käufers gegen die Warenempfänger einzuziehen.

4. Im kaufmännischen Verkehr ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes im Eigentum der ISR stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an ISR abgetreten. ISR nimmt diese Abtretung an.

5. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird ISR Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Wird die von ISR gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an ISR ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für ISR.

§ 8 Gewährleistung

1. Die Gewährleistung für von ISR gelieferte Produkte richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Neuwaren. Für gebrauchte Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Im Falle von auftretenden Mängeln, die auf fehlerhafte Installation des Kunden oder eines Dritten, auf Bedienungsfehlern oder auf Eingriffen in die Ware oder Änderung der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind, wird keine Gewährleistung übernommen. Hat der Kunde ISR wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorgelegen hat oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der ISR nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde ISR alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn er die Inanspruchnahme von ISR zu vertreten hat. Sollte im Rahmen einer Reparatur oder Überprüfung durch ISR die auf den Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, für die Datensicherung Sorge zu tragen.

2. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist ISR nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör auf eigene Kosten und Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell- und Seriennummer sowie einer Kopie des Lieferscheins mit dem die Ware geliefert wurde, an ISR einzusenden oder zu übergeben. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Stimmt ISR einer Wandlung zu oder übersendet ISR dem Käufer ein Austauschgerät, so ist ISR berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ISR über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von ISR oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

§ 9 Software

Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!

§ 10 Sonstige Schadenersatzansprüche

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisations-verschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet ISR nur, wenn ISR oder dessen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt ebenfalls für Leistungen in Zusammenhang mit der Montage von Sicherheitssystemen.

§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts gelten zwischen ISR und den Kunden nicht. Dies gilt auch für Lieferungen ins Ausland. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gaggenau ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.

§ 12 Datenschutz

ISR ist berechtigt, die aus der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.